Lipödem

Ein Lipödem (Lipohyperplasia Dolorosa, LiDo) wird leider häufig nicht als solches erkannt und mit Übergewicht oder Adipositas gleichgesetzt. Auch die mit einem Lipödem verbundenen Schmerzen werden oft nicht ernst genommen und als Begleiterscheinung eines vermeintlichen Übergewichts bezeichnet.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst 

 

  • Häufig beginnen die Beschwerden mit Einsetzen der Pubertät, Schwangerschaft oder in den Wechseljahren
  • Typisch sind überproportional umfangreiche Beine & Arme bei gleichzeitig schlankem Oberkörper und schlanken Füßen und Händen
  • Bei einem Lipödem handelt es sich um eine angeborene Fettverteilungsstörung
  • In der Regel sind nur Frauen betroffen, was auf eine hormonelle Komponente hinweist
  • An den betroffenen Körperteilen kommt es zu Schmerzen und Spannungsgefühlen
  • Die konservative Therapie besteht aus regelmäßiger Lymphdrainage in Kombination mit Tragen von Kompressionskleidung und Krankengymnastik  
  • Die Erkrankung tritt stets symmetrisch an beiden Beinen, beiden Armen und Beinen oder nur den Armen auf. Hände und Füße als auch andere Körperregionen sind nie betroffen
  • Ein Lipödem lässt sich nicht durch Diäten oder Sport beseitigen
  • Ein Lipödem hat nichts mit Adipositas oder Übergewicht zu tun

 


Lipödem Symptome

 

Das wichtigste Kriterium, dass die Erkrankung von anderen ähnlichen Krankheitsbildern unterscheidet, ist die Tatsache, dass bei einem Lipödem die Fettablagerungen symmetrisch an beiden Seiten auftreten. Typisch sind auch Schmerzen und Spannungen in Beinen und Armen und eine auffällige Unproportionalität der betroffenen Extremitäten im Vergleich zum Rest des Körpers.

 

Kostenübernahme bei Lipödem Stadium III durch gesetzliche Krankenkassen

Seit dem 1. Januar 2020 ist beim Lipödem Stadium III die Liposuktion an Armen und Beinen unter bestimmte Voraussetzungen Kassenleistung (vorerst bis 31. Dezember 2024 befristet). Diese sind, was die Patientin betrifft:

 

·         Es muss ein Lipödem im Stadium III vorliegen.

·         Es muss eine mindestens 6-monatige konsequente physikalische Therapie (Lymphdrainage und Krankengymnastik) durchgeführt worden sein, ohne dass eine ausreichende Linderung der Beschwerden erreicht wurde.

·         Bei Frauen mit einem Body Mass Index (BMI) über 35 kg/m² muss eine begleitende Behandlung der Adipositas stattfinden und

·         Frauen mit BMI über 40 kg/m² sollen nicht operiert werden.

 

 

Die Liposuktion kann sowohl von nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern als auch von Vertragsärzten („Kassenärzten“) ambulant oder stationär durchgeführt werden. Wenn die Diagnose von einem Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder einem anderen operativ tätigen Facharzt gestellt wurde, und die Patientin die Bedingungen erfüllt, kann gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte ein Vertragsarzt („Kassenarzt“), der seinerseits bestimmte Voraussetzung erfüllen muss, die Liposuktion durchführen. Es muss keine Kostenübernahme beantragt werden.

 

 

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